Der möglichst sichere Betrieb von Anlagen zählt zu den zentralen Zielen in der Chemie- und Prozessindustrie. Nur so kann die kontinuierliche und somit wirtschaftliche Produktion über die Lebensdauer der Anlagen sichergestellt werden. Gleichzeitig wird durch die gesetzlichen Regelungen einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt die Umsetzung der Sicherheitsvorgaben hinsichtlich Anlagensicherheit immer komplexer. Zusätzlich steigen die Anforderungen von Inverstoren und Sachversicherern an einen sicheren Anlagenbetrieb immer weiter an.

Daher ist es unerlässlich, Experten hinzuzuziehen, um Anlagen umfassend zu bewerten und maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte zu entwickeln zum Explosionsschutz, Brandschutz, zur Anlagensicherheit und zu anverwandten sicherheitsrelevanten Themen, wie Konzepten zum Schutz vor Eingriffen Unbefugter.

ENIGA bietet Ihnen professionelle Unterstützung durch hochqualifizierte Fachkräfte, um die Herausforderungen von der Konzeption bis hin zur Erstellung von Sachverständigengutachten zu meistern.

Anlagensicherheit: Definitionen und Gesetzesvorgaben

Anlagensicherheit bezeichnet den sicheren Betrieb technischer Anlagen. Das Ziel dabei ist, Risiken durch Brände, Explosionen, Stoffaustritte oder andere Störungen zu minimieren und damit Gefahren für Mensch, Umwelt und die Anlagentechnik zu vermeiden.

Leistungen im Bereich Anlagensicherheit umfassen präventive Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepte sowie regelmäßige Prüfungen von Prozessen und Anlagen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die kontinuierliche Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen an neue technische und gesetzliche Anforderungen.

Wichtige rechtliche Grundlagen der Anlagensicherheit sind unter anderem:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Störfallverordnung (12. BImSchV)
  • Maschinenverordnung (9. ProdSV)
  • Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)
  • Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Unsere Leistungen im Bereich Anlagensicherheit

Eine allgemeine Übersicht über unsere Leistungen im Bereich Anlagensicherheit können Sie hier herunterladen.

Im Folgenden erläutern wir einige unserer Leistungen im Detail.

Sicherheitsbetrachtungen

Die Grundlage für die optimale Umsetzung der Anforderungen an die Anlagensicherheit bildet eine systematische Gefahrenanalyse. Diese sollte möglichst schon in den Planungsprozess von Neuanlagen, bei Änderungen von Produktionsprozessen sowie technischen Änderungen integriert werden. Aber auch für bestehende Anlagen und Produktionsverfahren sind regelmäßige Sicherheitsbetrachtungen unerlässlich.

Wir setzen vor allem die in der Prozessindustrie vielfach bewährte HAZOP-Methode ein. Die HAZOP-Studie basiert auf der Deutschen PAAG-Studie (Prognose, Auffinden, Abschätzen, Gegenmaßnahmen). Je nach Zielsetzung der Analyse ist auch die FMEA eine bewährte Methode.

HAZOP

Die HAZOP-Analyse (Hazard and Operability) ist eine systematische Vorgehensweise zur Identifikation von Gefahren und betrieblichen Schwachstellen in technischen Anlagen oder Prozessen. Sie basiert auf einer detaillierten Analyse der Anlagenfunktionen und prüft Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb. Ziel ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minimierung zu definieren. Die HAZOP-Analyse wird in einem interdisziplinären Team durchgeführt, um verschiedene Perspektiven einzubringen. Die Methode ist ideal auf die Verfahrensschritte einer Chemie- oder Prozessanlage zugeschnitten. Unsere Experten stehen Ihnen als erfahrene Moderatoren ihrer Sicherheitsbetrachtung zur Verfügung und bringen ihre Expertise aus einer Vielzahl von Gefahrenanalysen in den unterschiedlichsten Technologien ein.

FMEA

Die FMEA-Analyse (Failure Mode and Effects Analysis, oder auch auf Deutsch Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse) dient der systematischen Ermittlung von möglichen Fehlern in Produkten, Prozessen oder Systemen sowie deren potentiellen Auswirkungen. Durch die Bewertung der Fehler nach ihrer Bedeutung, Wahrscheinlichkeit und Entdeckbarkeit können Risiken priorisiert und gezielte Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt werden. Die FMEA-Risikoanalyse wird meist in der Entwicklungsphase angewendet, um Fehler bereits vor der Produktion zu vermeiden. Sie unterstützt Unternehmen dabei, die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Produkte und Prozesse zu verbessern.

Einstufung von PLT-Sicherheitseinrichtungen

Als Ergebnis der Sicherheitsbetrachtung werden bestimmten Funktionen in sicherheitskritischen Systemen besondere Bedeutung zugemessen. Die Bewertung der erforderlichen Verfügbarkeit, der sogenannten SIL-Einstufung (Safety Integrity Level) einer PLT-Sicherheitseinrichtung kann über den Risikographen nach EN ISO 13849 vorgenommen werden. Die Methode basiert auf der qualitativen Risikobewertung, welche vier Hauptfaktoren berücksichtigt: Das Schadensausmaß, die Eintrittswahrscheinlichkeit, die
Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Gefahrenbereich und die Möglichkeit zur Gefahrenabwendung. Durch die Kombination dieser Faktoren wird der erforderliche SIL-Wert (SIL 1- SIL 4) bestimmt. Unternehmen sind damit in der Lage geeignete, anerkannte Maßnahmen zur Minderung spezifischer Risiken festzulegen.

Gerne helfen wir Ihnen auch mit unserem praktischen Bewertungstool bei der systematischen Bewertung Ihrer Sicherheitsfunktionen. Auch kundeneigene Bewertungsverfahren, wie von Konzernen vorgegebene Risikomatrizen, werden von unseren Anlagensicherheits-Experten im Arbeitsalltag angewendet.

ENIGA unterstützt Sie mit:

  • Systematischer Bewertung sicherheitskritischer Funktionen
  • Anwendung von Risikographen oder kundenspezifischer Bewertungsverfahren zur SIL-Einstufung

Sicherheitskonzepte und -maßnahmen

Die Erstellung durchdachter Sicherheitskonzepte ist unerlässlich, um gezielt Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Minimierung von Risiken festzulegen. ENIGA bietet unter anderem Unterstützung bei:

Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP)

Pflicht für Betriebsbereiche der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung.

Die Erstellung eines betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans (AGAP) ist nach Störfallverordnung für alle Betriebsbereiche der oberen Klasse mit erweiterten Pflichten vorgeschrieben. Diese Pläne müssen mit den zuständigen Behörden abgestimmt sowie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. In Industrieparks oder komplexen Betriebsbereichen ist zusätzlich ein standortübergreifender Alarmplan erforderlich, um gemeinsame Aspekte wie Werkfeuerwehr oder Meldekategorien zu regeln. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, die praxisorientiert, handhabbar und funktionell sind. Auf Wunsch führen wir außerdem die Schulung Ihrer Mitarbeiter und Subunternehmer durch.

Explosionsschutzkonzepte und Explosionsschutzdokumente

Bewertung von Gefährdungen, Zündquellenanalysen und Zoneneinteilungen gemäß ATEX-Richtlinien.

Die Erstellung von Explosionsschutzkonzepten und -dokumenten ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen, die mit explosionsfähigen Stoffen arbeiten. Darin werden systematisch die Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären bewertet und Maßnahmen, um Risiken zu minimieren, definiert. Sie beinhalten unter anderem Zündquellenanalysen, Zoneneinteilungen und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen. Eine wichtige Grundlage für den Explosionsschutz in Europa sind die ATEX-Richtlinien (ATEX = „Atmosphères Explosibles“). Sie setzen klare Vorgaben für den sicheren Betrieb von Anlagen und die Herstellung von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Experten der ENIGA unterstützen Sie gerne beim Auffinden von potenziellen Schwachstellen im Explosionsschutz und der sinnvollen Definition von Maßnahmen, um den gesetzlichen Anforderungen oder denen Ihres Versicherers gerecht zu werden.

In Kürze können Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen im Bereich Explosionsschutz als Flyer herunterladen.

Sicherheitskonzepte bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen

Einhaltung der Vorgaben der GefStoffV und des WHG.

Für die sichere Lagerung gefährlicher Stoffe gelten strenge gesetzliche Vorgaben, wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die klare Anforderungen an Lagerbedingungen und Schutzmaßnahmen stellen. Gefährliche Stoffe müssen in geeigneten, zugelassenen Behältern aufbewahrt werden, die eine Leckage oder unkontrollierte Reaktion verhindern. Zusätzlich sind Lagerbereiche so auszulegen, dass sie Brand- und Explosionsrisiken minimieren, beispielsweise durch räumliche Trennung, Brandschutzmaßnahmen und ausreichende Belüftung. Sicherheitskennzeichnungen und regelmäßige Kontrollen sorgen dafür, dass potenzielle Gefahren schnell erkannt und behoben werden können. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung eines durchdachten Lagerungskonzeptes.

Konzept zur Verhinderung von Störfällen und Sicherheitsbericht

Entwicklung von Notfallmanagement- und Kontrollsystemen.

Die Störfallverordnung (12. BImSchV) verlangt für Anlagen mit besonders hohem Gefahrenpotenzial ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen. Es umfasst Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen unerwünschte Ereignisse oder Unfälle, die zu Schäden an Menschen, Umwelt oder Anlagen führen können, zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren. Zentrale Elemente eines solchen Konzepts sind neben der Risikobewertung und präventiven Sicherheitsmaßnahmen auch das Notfallmanagement, die Implementierung kontinuierlicher Überwachungs- und Kontrollsysteme und fortlaufende Verbesserungen. Für Betriebsbereiche der oberen Klasse wird das Konzept zur Verhinderung von Störfällen üblicherweise in den umfassenderen Sicherheitsbericht eingebunden. Die ENIGA Experten im Bereich Anlagensicherheit beraten Sie gerne, welche Anforderungen Ihr Unternehmen erfüllen sollte und unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung oder Fortschreibung aller notwendigen Dokumente.

Sicherheitsmanagementsystem

Ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) ist ein systematischer Ansatz zur Identifizierung Bewertung und Steuerung von Risiken, um die Sicherheit in einem Unternehmen oder einer Organisation zu gewährleisten. Es umfasst Prozesse, Richtlinien und Verfahren, die darauf abzielen Gefahren für Mitarbeiter, Umwelt und Vermögenswerte zu minimieren. Ein SMS fördert dabei nicht nur die Einhaltung von gesetzlicher Vorschriften sondern verbessert auch die allgemeine Sicherheitskultur und das Risiko-Management. Die Implementierung eines SMS kann zudem Haftungsrisiken verringern und das Vertrauen von Mitarbeitern und Kunden stärken. Letztendlich ist ein effektives Sicherheitsmanagementsystem entscheidend für die langfristige Stabilität und den Erfolg des Unternehmens. Unsere Experten können Sie sowohl bei der Erstellung und Implementierung Ihres neuen SMS unterstützen, als auch bestehende Managementsysteme nach neuesten Standards überarbeiten oder diese hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüfen.

Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten im Bereich Anlagensicherheit

Ex-Prüfung nach BetrSichV

Prüfungen im Explosionsschutz nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dienen der Betriebssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie wiederkehrend durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden. Geprüft werden unter anderem die Einhaltung der Zoneneinteilung, die Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen und die Dokumentation im Explosionsschutzdokument. Dabei wird überprüft, ob die verwendeten Betriebsmittel den Anforderungen der ATEX-Richtlinien entsprechen. Auch organisatorische Maßnahmen, wie Schulungen und Arbeitsanweisungen werden dabei kontrolliert. Die Prüfungen sollen sicherstellen, dass Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären erkannt und vermieden werden. Die Experten der ENIGA unterstützen Sie gerne bei Ihren Prüfanforderungen durch befähigte Personen nach Anh. 2 Abs. 3 Nr. 3.3 der BetrSichV.

In Kürze steht für Sie unser Flyer mit weiteren Informationen zur Ex-Prüfung zum Download bereit.

Sachverständigentätigkeit gem. 29§ a/b BImSchG

Gemäß §29a BImSchG können durch die Behörde sicherheitstechnische Prüfungen von Anlagen oder Unterlagen durch einen von der obersten Landesbehörde bekanntgegebenen Sachverständigen angeordnet werden. Nach § 13 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) können Gutachten durch externe Sachverständige nach § 29a Abs. 1 BImSchG behördlich einzuholende Gutachten ersetzen. ENIGA verfügt über Mitarbeiter, die alle Voraussetzungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde von Beauftragten gemäß dieser Verordnung erfüllen und die langjährige Erfahrungen als Beauftragte in unterschiedlichen Fachgebieten besitzen. Auch Überwachungsmaßnahmen entsprechend § 16 Abs. 4 StörfallV im Auftrag der zuständigen Behörden werden von den Experten der ENIGA vorgenommen.

Wir führen für Sie, neben sicherheitstechnischen Stellungnahmen, Abstands- und Auswirkungsbetrachtungen gem. KAS-18 auch Gutachten gemäß §29a BImSchG in vielen relevanten Fachgebieten und für viele Anlagentypen durch.

Hier können Sie bald unseren Flyer zu Auswirkungsbetrachtungen herunterladen.

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