Bei diesen Themen stehen wir Ihnen ebenfalls mit unserer Expertise zur Seite.
Unter der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die systematische Offenlegung von Informationen über die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Unternehmens verstanden. Sie hilft Unternehmen, ihre Verantwortung für Umwelt- und Sozialfragen transparent darzustellen und zeigt, wie sie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Neben der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sind auch globale Rahmenwerke und Standards, wie die Global Reporting Initiative (GRI) von Bedeutung. In der EU sind große Unternehmen somit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, um beispielsweise Investoren und Stakeholdern bessere Entscheidungsgrundlagen zu bieten. Die Berichterstattung umfasst dabei Themen wie CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch, Menschenrecht, Arbeitsbedingungen und Unternehmensethik.
Die ENIGA kann Sie bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts professionell unterstützen. So stärken Sie neben der reinen Pflichterfüllung auch das Vertrauen von Kunden, Investoren und der Gesellschaft in Ihr Unternehmen.
Beauftragte unterstützen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Umsetzung spezifischer Aufgaben und Unternehmenspflichten in den Bereichen Umwelt, Datenschutz oder Arbeitssicherheit. Die Beauftragten sind für die Überwachung, Beratung und Berichterstattung an die Geschäftsleitung zuständig. Ihre Aufgaben und Pflichten sind in Gesetzen und Verordnungen geregelt, um Risiken zu minimieren und gesetzeskonformes Handeln sicherzustellen. Je nach Unternehmensgröße, -art und Branche sind bestimmte Beauftragtenstellen gesetzlich vorgeschrieben, hierzu zählen unter anderem:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (gemäß ASiG)
- Immissionsschutzbeauftragter (gemäß BImSchG)
- Gewässerschutzbeauftragter (gemäß WHG)
- Abfallbeauftragter (gemäß KrWG)
- Brandschutzbeauftragter (gemäß BetrSichV)
- Gefahrgutbeauftragter (gemäß GbV)
- Störfallbeauftragter (gemäß BImSchG)
Die Experten der ENIGA unterstützen Sie als externe Beauftragte interimistisch oder dauerhaft bei der Erfüllung Ihrer Pflichten. Auch bei zeitweisen Belastungsspitzen unterstützen wir Ihre hauseigenen Beauftragten gern tatkräftig.